Mietsicherheiten: Wohnbürgschaften schonen die Liquidität der Mieter
Bisher war es üblich, bei Neubezug einer Wohnung eine Kaution zu hinterlegen. Das Geld liegt während der ganzen Mietzeit zu einem niedrigen Zins auf einem Sparbuch. So ist es die Regel. Seit kurzem gibt es eine sehr interessante Alternative: Die Wohnbürgschaft! Sie ist eine Bürgschaft, die der Vermieter für seine Mieter abschließen und die Kosten dafür (ca. 1 bis 2 %) auf die Kaltmiete aufschlagen kann. Im Falle der Kautionseinforderung seitens des Vermieters zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe aus und fordert sie dann vom Vermieter zu dem Zeitpunkt ein, zu dem auch wirklich ein Anlass gegeben ist. Also nur dann, wenn wirklich das Geld benötigt wird. Die Wohnbürgschaft ist ein Versicherungsprodukt. Über die Versicherungsgesellschaft wird auf Anfrage die Bonität des neuen Mieters innerhalb von wenigen Minuten geprüft. Diese Möglichkeit der Wohnbürgschaft schont das Eigenkapital der Mieter und verschafft dem Vermieter einen Überblick über die Zahlungsfähigkeit des Mieters. Es scheint, als ob die Kaution in der bisherigen Form mit der Wohnbürgschaft eine ernsthafte Konkurrenz bekommen wird.